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← Blog · KfW-Förderung 01. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

KfW EH55 Neubauförderung verlängert — was Bauherren in Hamburg bis Jahresende wissen müssen

Seit 22. Juni 2026 läuft die KfW-Förderung für Effizienzhaus-55-Neubauten in den Programmen 297/298 bis spätestens 31.12.2026 weiter. Zinsen ab 1,00 % eff. p.a. (10 J.), bis 100.000 € je Wohneinheit — alle Bedingungen, Voraussetzungen und Hamburger Besonderheiten im Überblick.

Die KfW-Förderung für Effizienzhaus-55-Neubauten läuft nicht aus — BMWSB und KfW haben sie am 19./22. Juni 2026 bis spätestens 31. Dezember 2026 verlängert. Wer also eine erteilte Baugenehmigung in der Schublade hat und den Spatenstich bisher aus Finanzierungsgründen aufgeschoben hat, bekommt noch einmal sechs Monate Zeit, einen Förderantrag bei der KfW zu stellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verlängerung offiziell: KfW und BMWSB haben die ursprünglich bis 30.06.2026 befristete Förderstufe „Effizienzhaus 55” in den Programmen zum Klimafreundlichen Neubau verlängert. Das Programm läuft nun unverändert weiter, bis die Bundesmittel zur Zinsverbilligung aufgebraucht sind, jedoch maximal bis zum 31.12.2026.
  • Zinssätze seit 02.03.2026: EH55 ab 1,00 % eff. p.a. (10 J. Laufzeit/Zinsbindung); EH40 mit LCA oder QNG ab 0,60 % eff. p.a.
  • Kreditrahmen: bis zu 100.000 € je Wohneinheit für EH55 und EH40 ohne QNG; 150.000 € je Wohneinheit für EH40 mit QNG-Siegel.
  • Kein Tilgungszuschuss: Die KFN-Förderung erfolgt ausschließlich über Zinsverbilligung; Tilgungszuschüsse gibt es nur im Sanierungsprogramm KfW 261.
  • Budget noch vorhanden: Von den 800 Millionen Euro waren Stand 05. Mai 2026 erst rund 240 Millionen Euro abgerufen worden — rund 30 % des Gesamtbudgets (ca. 27.000 Wohneinheiten).
  • Pflicht: Antrag vor Vorhabensbeginn über die Hausbank; Baugenehmigung muss bei Antragstellung vorliegen; zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE) ist Voraussetzung.

Warum wurde das EH55-Programm überhaupt reaktiviert?

Hintergrund ist der Bauüberhang. In Hamburg und ganz Norddeutschland liegen tausende genehmigte Wohneinheiten auf Eis — Baukosten und Zinsniveau haben den Projektstart in den letzten Jahren wirtschaftlich unattraktiv gemacht. Das Programm richtet sich an Neubauvorhaben, die bereits konkret geplant und baureif sind. Die Förderung soll dazu beitragen, bereits genehmigte Bauprojekte tatsächlich in die Umsetzung zu bringen und den sogenannten Bauüberhang zu reduzieren.

Die Förderstufe Effizienzhaus 55 wurde am 16. Dezember 2025 als befristete, zusätzliche Fördermöglichkeit innerhalb der Produktfamilie „Klimafreundlicher Neubau” (KFN) eingeführt. Ursprünglich sollte sie zum 30. Juni 2026 enden. Der EH55-Standard ist technisch deutlich einfacher zu erreichen als EH40 — das senkt die Baukosten und macht die Förderung für Projekte attraktiv, die bisher am EH40-Standard gescheitert wären.

Dass die Förderung nun trotzdem weiterläuft, hat einen einfachen Grund: Von den 800 Millionen Euro waren Stand Anfang Mai 2026 erst rund 240 Millionen Euro abgerufen worden — das entspricht etwa 27.000 geförderten Wohneinheiten und rund 30 % des Gesamtbudgets. Das Budget ist noch längst nicht weg. Für Bauträger und Privatbauherren mit konkretem Projekt ist das ein klares Signal: Jetzt handeln, nicht auf 2027 warten.

Was kostet das EH55-Darlehen? Die drei KFN-Förderstufen im Vergleich

KfW 297 und KfW 298 sind dasselbe Programm „Klimafreundlicher Neubau — Wohngebäude”. Die Nummer unterscheidet nur die Zielgruppe: 297 für Privatpersonen mit Selbstnutzung, 298 für Vermieter, Eigentümergemeinschaften, GbR, Einzelunternehmer, Freiberufler und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

FörderstufeMax. Kredit je WEZinssatz (10 J. Lfd./Bind.)Befristung
EH 55100.000 €ab 1,00 % eff. p.a.bis 31.12.2026
EH 40 (Dauerprogramm)100.000 €ab 0,60 % eff. p.a.unbefristet
EH 40 + QNG150.000 €ab 0,60 % eff. p.a.unbefristet

Quellen: KfW-Programmseite 297/298 (kfw.de, Stand Juli 2026), Öko-Zentrum NRW Updates 05.03.2026 und 22.06.2026. Zinssätze sind tagesaktuell und können sich ändern — verbindlich ist allein die Zusage der KfW.

Bei einem Zinssatz von 0,60 % gegenüber einem Marktzins von rund 3,7 % bedeutet das über zehn Jahre eine erhebliche Zinsersparnis allein durch den KfW-Anteil. Beim EH55 ist der Abstand zum Markt etwas kleiner, aber immer noch substanziell. Ein Tilgungszuschuss — also ein echter Zuschuss, der die Restschuld mindert — ist in der Neubauförderung nicht vorgesehen. Den gibt es nur bei Sanierungen über KfW 261.

Was sind die technischen Voraussetzungen für EH55?

Das Gebäude muss einen Primärenergiebedarf von maximal 55 % eines gesetzlichen Referenzgebäudes nach GEG nachweisen. Verglichen mit EH40 (40 %) ist das ein deutlich entspannterer Standard — für viele Bauträger in Hamburg, die auf Wärmepumpentechnik oder Fernwärme setzen, ist EH55 mit normaler Dämmqualität erreichbar, ohne die Gebäudehülle auf Passivhausniveau treiben zu müssen.

Wichtig für die Wärmeversorgung: Das zu errichtende Gebäude muss eine Wärmeerzeugung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien aufweisen. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind ausgeschlossen — Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig.

Wer in Hamburg auf Fernwärme setzt — in großen Teilen der Stadt über die Wärme Hamburg GmbH verfügbar — ist grundsätzlich förderfähig, solange die Wärme aus erneuerbaren Quellen stammt. Das ist im Hamburger Fernwärmenetz nach aktuellem Ausbaustand im Einzelfall zu prüfen; ein guter Energieberater klärt das vorab.

Eine weitere Bedingung, die in der Praxis regelmäßig für Verzögerungen sorgt: Bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Nicht der gestellte Bauantrag — die erteilte Genehmigung. Bei größeren Mehrfamilienhäusern in Hamburger Innenstadtlagen mit Behördenlaufzeiten von sechs bis zwölf Monaten kann das zum echten Engpass werden.

Wie läuft der Antrag ab — und welche Rolle spielt der Energieberater?

Ohne zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) läuft bei KFN nichts. Der Ablauf ist klar geregelt:

  1. Energieberater beauftragen — Nachweis der geplanten Förderstufe, Energieberechnung, Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen
  2. Antrag bei der Hausbank stellen — vor Vorhabensbeginn. Die Hausbank reicht den Antrag bei der KfW ein. Wichtig: kein Spatenstich, kein Erdaushub, kein Liefervertrag vor der KfW-Zusage.
  3. KfW-Zusage abwarten — erst dann darf das Vorhaben beginnen
  4. Bauausführung mit Baubegleitung durch den Energieberater
  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD): Der Energieberater bestätigt nach Fertigstellung die Einhaltung aller Vorgaben. Erst dann ist die Förderung final abgesichert.

Für EH55 entfällt die Lebenszyklusanalyse (LCA), die bei EH40 Pflicht ist. Das spart Zeit und Kosten in der Planungsphase. Aus der Praxis: Bei einem Hamburger Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten dauert die BzA-Erstellung für EH55 bei guter Vorplanung zwei bis vier Wochen. Diesen Vorlauf sollte man einkalkulieren, bevor man den Banktermin für die Gesamtfinanzierung bucht.

Details zur Energieberatung und zur KfW-geförderten Baubegleitung finden Sie bei uns — einschließlich der Frage, welcher Aufwand für BzA und BnD je nach Projektgröße realistisch ist.

Was gilt beim Kombinations- und Konkurrenzverbot?

Pro Wohneinheit ist nur ein KfW-Neubauprogramm möglich. KfW 297/298 ist daher nicht mit KfW 296 (Niedrigpreissegment) oder KfW 300 (Wohneigentum für Familien) auf derselben Einheit kombinierbar.

Für Familien mit Kindern lohnt sich ein Vergleich mit KfW 300: Das Programm bietet je nach Förderstufe und Kinderzahl Kreditbeträge zwischen 170.000 € (Basisvariante, ein Kind) und bis zu 270.000 € (mit QNG-Siegel und mehreren Kindern); pro Kind erhöht sich der Kreditbetrag um je 5.000 €. Einkommensgrenze: 90.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind, plus 10.000 € für jedes weitere Kind. Für Selbstnutzer, die die Einkommensgrenze einhalten, kann KfW 300 deutlich attraktiver sein als KfW 297 — aber eben nur für Selbstnutzer und ausschließlich für EH40-Neubauten.

Hamburgische Landesprogramme: Für Neubauvorhaben gibt es keine IFB-Heizungs- oder Wärmeschutzförderung. Die IFB Hamburg konzentriert sich beim privaten Neubau auf den sozialen Wohnungsbau. Wer in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen baut, sollte zusätzlich IB.SH bzw. NBank prüfen — Kumulierungsregeln sind hier einzelfallabhängig und sollten mit dem Energieberater vor Antragstellung abgestimmt werden. Eine Übersicht aller relevanten Förderprogramme — bundesweit und regional — pflegen wir laufend aktuell.

Was kommt nach dem 31.12.2026?

Die Förderung endet spätestens am 31.12.2026 und kann bereits früher auslaufen, wenn die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wer also im November noch schnell einen Antrag stellen will, riskiert, dass das Budget bis dahin aufgebraucht ist. Der einzige Weg, Planungssicherheit zu haben: Antrag so früh wie möglich einreichen.

Langfristig verschiebt sich der Fokus im Neubau weiter in Richtung EH40, QNG und nachhaltiger Gebäudezertifizierung. Das QNG-Siegel erhöht zwar den Planungsaufwand, bringt aber 50.000 € mehr Kreditrahmen je Wohneinheit und keine Befristung. Für Mehrfamilienhäuser ab sechs Wohneinheiten lohnt sich die Rechnung oft.

Fazit: Jetzt Antrag vorbereiten — nicht auf Dezember warten

Die Verlängerung bis 31.12.2026 ist eine reale Chance für Bauherren und Bauträger mit erteilter Baugenehmigung und bisher nicht gestarteten Projekten. Die drei wichtigsten Schritte sofort: Erstens, einen DENA-gelisteten Energieeffizienz-Experten beauftragen und die BzA erstellen lassen. Zweitens, den Antrag über die Hausbank einreichen — und zwar, bevor irgendein Liefer- oder Leistungsvertrag unterschrieben wird. Drittens, die Konditionen realistisch mit dem Marktzins vergleichen und prüfen, ob EH40 mit QNG langfristig die bessere Wahl ist. Wer Fragen zur konkreten Förderkombination für sein Hamburger Projekt hat, findet auf unserer Kontaktseite den direkten Weg zur Beratung.


title: “KfW EH55 Neubauförderung verlängert — was Bauherren in Hamburg bis Jahresende wissen müssen” description: “Seit 22. Juni 2026 läuft die KfW-Förderung für Effizienzhaus-55-Neubauten in den Programmen 297/298 bis spätestens 31.12.2026 weiter. Zinsen ab 1,00 % eff. p.a. (10 J.), bis 100.000 € je Wohneinheit — alle Bedingungen, Voraussetzungen und Hamburger Besonderheiten im Überblick.” pubDate: 2026-07-01 author: “Florian Moellenkamp” category: kfw-foerderung tags: [“KfW 297”, “KfW 298”, “Effizienzhaus 55”, “Klimafreundlicher Neubau”, “Neubauförderung”, “BzA”, “BnD”, “Energieberater”] readingTimeMin: 6 actualityNote: “BMWSB und KfW haben am 19./22. Juni 2026 offiziell die bis 30.06.2026 befristete EH55-Förderstufe in KfW 297/298 bis spätestens 31.12.2026 verlängert (KfW-Pressemitteilung vom 19.06.2026, Öko-Zentrum NRW 22.06.2026). Das Budget von 800 Mio. € war Stand 05.05.2026 erst zu rund 30 % abgerufen (ca. 240 Mio. €, ca. 27.000 Wohneinheiten, laut Dr. Klein Wowi / wohnbauatlas.de).”


Die KfW-Förderung für Effizienzhaus-55-Neubauten läuft nicht aus — BMWSB und KfW haben sie am 19./22. Juni 2026 bis spätestens 31. Dezember 2026 verlängert. Wer also eine erteilte Baugenehmigung in der Schublade hat und den Spatenstich bisher aus Finanzierungsgründen aufgeschoben hat, bekommt noch einmal sechs Monate Zeit, einen Förderantrag bei der KfW zu stellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verlängerung offiziell: KfW und BMWSB haben die ursprünglich bis 30.06.2026 befristete Förderstufe „Effizienzhaus 55” in den Programmen zum Klimafreundlichen Neubau verlängert. Das Programm läuft nun unverändert weiter, bis die Bundesmittel zur Zinsverbilligung aufgebraucht sind, jedoch maximal bis zum 31.12.2026.
  • Zinssätze seit 02.03.2026: EH55 ab 1,00 % eff. p.a. (10 J. Laufzeit/Zinsbindung); EH40 mit LCA oder QNG ab 0,60 % eff. p.a.
  • Kreditrahmen: bis zu 100.000 € je Wohneinheit für EH55 und EH40 ohne QNG; 150.000 € je Wohneinheit für EH40 mit QNG-Siegel.
  • Kein Tilgungszuschuss: Die KFN-Förderung erfolgt ausschließlich über Zinsverbilligung; Tilgungszuschüsse gibt es nur im Sanierungsprogramm KfW 261.
  • Budget noch vorhanden: Von den 800 Millionen Euro waren Stand 05. Mai 2026 erst rund 240 Millionen Euro abgerufen worden — rund 30 % des Gesamtbudgets (ca. 27.000 Wohneinheiten).
  • Pflicht: Antrag vor Vorhabensbeginn über die Hausbank; Baugenehmigung muss bei Antragstellung vorliegen; zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE) ist Voraussetzung.

Warum wurde das EH55-Programm überhaupt reaktiviert?

Hintergrund ist der Bauüberhang. In Hamburg und ganz Norddeutschland liegen tausende genehmigte Wohneinheiten auf Eis — Baukosten und Zinsniveau haben den Projektstart in den letzten Jahren wirtschaftlich unattraktiv gemacht. Das Programm richtet sich an Neubauvorhaben, die bereits konkret geplant und baureif sind. Die Förderung soll dazu beitragen, bereits genehmigte Bauprojekte tatsächlich in die Umsetzung zu bringen und den sogenannten Bauüberhang zu reduzieren.

Die Förderstufe Effizienzhaus 55 wurde am 16. Dezember 2025 als befristete, zusätzliche Fördermöglichkeit innerhalb der Produktfamilie „Klimafreundlicher Neubau” (KFN) eingeführt. Ursprünglich sollte sie zum 30. Juni 2026 enden. Der EH55-Standard ist technisch deutlich einfacher zu erreichen als EH40 — das senkt die Baukosten und macht die Förderung für Projekte attraktiv, die bisher am EH40-Standard gescheitert wären.

Dass die Förderung nun trotzdem weiterläuft, hat einen einfachen Grund: Von den 800 Millionen Euro waren Stand Anfang Mai 2026 erst rund 240 Millionen Euro abgerufen worden — das entspricht etwa 27.000 geförderten Wohneinheiten und rund 30 % des Gesamtbudgets. Das Budget ist noch längst nicht weg. Für Bauträger und Privatbauherren mit konkretem Projekt ist das ein klares Signal: Jetzt handeln, nicht auf 2027 warten.

Was kostet das EH55-Darlehen? Die drei KFN-Förderstufen im Vergleich

KfW 297 und KfW 298 sind dasselbe Programm „Klimafreundlicher Neubau — Wohngebäude”. Die Nummer unterscheidet nur die Zielgruppe: 297 für Privatpersonen mit Selbstnutzung, 298 für Vermieter, Eigentümergemeinschaften, GbR, Einzelunternehmer, Freiberufler und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

FörderstufeMax. Kredit je WEZinssatz (10 J. Lfd./Bind.)Befristung
EH 55100.000 €ab 1,00 % eff. p.a.bis 31.12.2026
EH 40 (Dauerprogramm)100.000 €ab 0,60 % eff. p.a.unbefristet
EH 40 + QNG150.000 €ab 0,60 % eff. p.a.unbefristet

Quellen: KfW-Programmseite 297/298 (kfw.de, Stand Juli 2026), Öko-Zentrum NRW Updates 05.03.2026 und 22.06.2026. Zinssätze sind tagesaktuell und können sich ändern — verbindlich ist allein die Zusage der KfW.

Bei einem Zinssatz von 0,60 % gegenüber einem Marktzins von rund 3,7 % bedeutet das über zehn Jahre eine erhebliche Zinsersparnis allein durch den KfW-Anteil. Beim EH55 ist der Abstand zum Markt etwas kleiner, aber immer noch substanziell. Ein Tilgungszuschuss — also ein echter Zuschuss, der die Restschuld mindert — ist in der Neubauförderung nicht vorgesehen. Den gibt es nur bei Sanierungen über KfW 261.

Was sind die technischen Voraussetzungen für EH55?

Das Gebäude muss einen Primärenergiebedarf von maximal 55 % eines gesetzlichen Referenzgebäudes nach GEG nachweisen. Verglichen mit EH40 (40 %) ist das ein deutlich entspannterer Standard — für viele Bauträger in Hamburg, die auf Wärmepumpentechnik oder Fernwärme setzen, ist EH55 mit normaler Dämmqualität erreichbar, ohne die Gebäudehülle auf Passivhausniveau treiben zu müssen.

Wichtig für die Wärmeversorgung: Das zu errichtende Gebäude muss eine Wärmeerzeugung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien aufweisen. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind ausgeschlossen — Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig.

Wer in Hamburg auf Fernwärme setzt — in großen Teilen der Stadt über die Wärme Hamburg GmbH verfügbar — ist grundsätzlich förderfähig, solange die Wärme aus erneuerbaren Quellen stammt. Das ist im Hamburger Fernwärmenetz nach aktuellem Ausbaustand im Einzelfall zu prüfen; ein guter Energieberater klärt das vorab.

Eine weitere Bedingung, die in der Praxis regelmäßig für Verzögerungen sorgt: Bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Nicht der gestellte Bauantrag — die erteilte Genehmigung. Bei größeren Mehrfamilienhäusern in Hamburger Innenstadtlagen mit Behördenlaufzeiten von sechs bis zwölf Monaten kann das zum echten Engpass werden.

Wie läuft der Antrag ab — und welche Rolle spielt der Energieberater?

Ohne zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) läuft bei KFN nichts. Der Ablauf ist klar geregelt:

  1. Energieberater beauftragen — Nachweis der geplanten Förderstufe, Energieberechnung, Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen
  2. Antrag bei der Hausbank stellen — vor Vorhabensbeginn. Die Hausbank reicht den Antrag bei der KfW ein. Wichtig: kein Spatenstich, kein Erdaushub, kein Liefervertrag vor der KfW-Zusage.
  3. KfW-Zusage abwarten — erst dann darf das Vorhaben beginnen
  4. Bauausführung mit Baubegleitung durch den Energieberater
  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD): Der Energieberater bestätigt nach Fertigstellung die Einhaltung aller Vorgaben. Erst dann ist die Förderung final abgesichert.

Für EH55 entfällt die Lebenszyklusanalyse (LCA), die bei EH40 Pflicht ist. Das spart Zeit und Kosten in der Planungsphase. Aus der Praxis: Bei einem Hamburger Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten dauert die BzA-Erstellung für EH55 bei guter Vorplanung zwei bis vier Wochen. Diesen Vorlauf sollte man einkalkulieren, bevor man den Banktermin für die Gesamtfinanzierung bucht.

Details zur Energieberatung und zur KfW-geförderten Baubegleitung finden Sie bei uns — einschließlich der Frage, welcher Aufwand für BzA und BnD je nach Projektgröße realistisch ist.

Was gilt beim Kombinations- und Konkurrenzverbot?

Pro Wohneinheit ist nur ein KfW-Neubauprogramm möglich. KfW 297/298 ist daher nicht mit KfW 296 (Niedrigpreissegment) oder KfW 300 (Wohneigentum für Familien) auf derselben Einheit kombinierbar.

Für Familien mit Kindern lohnt sich ein Vergleich mit KfW 300: Das Programm bietet je nach Förderstufe und Kinderzahl Kreditbeträge zwischen 170.000 € (Basisvariante, ein Kind) und bis zu 270.000 € (mit QNG-Siegel und mehreren Kindern); der Kreditbetrag erhöht sich um je 5.000 € pro Kind. Einkommensgrenze: 90.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind, plus 10.000 € für jedes weitere Kind. Für Selbstnutzer, die die Einkommensgrenze einhalten, kann KfW 300 deutlich attraktiver sein als KfW 297 — aber eben nur für Selbstnutzer und ausschließlich für EH40-Neubauten.

Hamburgische Landesprogramme: Für Neubauvorhaben gibt es keine IFB-Heizungs- oder Wärmeschutzförderung. Die IFB Hamburg konzentriert sich beim privaten Neubau auf den sozialen Wohnungsbau. Wer in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen baut, sollte zusätzlich IB.SH bzw. NBank prüfen — Kumulierungsregeln sind hier einzelfallabhängig und sollten mit dem Energieberater vor Antragstellung abgestimmt werden. Eine Übersicht aller relevanten Förderprogramme — bundesweit und regional — pflegen wir laufend aktuell.

Was kommt nach dem 31.12.2026?

Die Förderung endet spätestens am 31.12.2026 und kann bereits früher auslaufen, wenn die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wer also im November noch schnell einen Antrag stellen will, riskiert, dass das Budget bis dahin aufgebraucht ist. Der einzige Weg, Planungssicherheit zu haben: Antrag so früh wie möglich einreichen.

Langfristig verschiebt sich der Fokus im Neubau weiter in Richtung EH40, QNG und nachhaltiger Gebäudezertifizierung. Das QNG-Siegel erhöht zwar den Planungsaufwand, bringt aber 50.000 € mehr Kreditrahmen je Wohneinheit und keine Befristung. Für Mehrfamilienhäuser ab sechs Wohneinheiten lohnt sich die Rechnung oft.

Fazit: Jetzt Antrag vorbereiten — nicht auf Dezember warten

Die Verlängerung bis 31.12.2026 ist eine reale Chance für Bauherren und Bauträger mit erteilter Baugenehmigung und bisher nicht gestarteten Projekten. Die drei wichtigsten Schritte sofort: Erstens, einen DENA-gelisteten Energieeffizienz-Experten beauftragen und die BzA erstellen lassen. Zweitens, den Antrag über die Hausbank einreichen — und zwar, bevor irgendein Liefer- oder Leistungsvertrag unterschrieben wird. Drittens, die Konditionen realistisch mit dem Marktzins vergleichen und prüfen, ob EH40 mit QNG langfristig die bessere Wahl ist. Wer Fragen zur konkreten Förderkombination für sein Hamburger Projekt hat, findet auf unserer Kontaktseite den direkten Weg zur Beratung.


Quellen

Häufige Fragen

Bis wann kann ich einen Antrag auf KfW EH55-Förderung stellen?

Der Antragseingang bei der KfW muss spätestens am 31.12.2026 erfolgen. Die Förderung kann jedoch bereits früher enden, wenn die bereitgestellten Bundesmittel von 800 Millionen Euro vorzeitig aufgebraucht sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag bei KfW 297/298 für EH55?

Für die Förderstufe Effizienzhaus 55 beträgt der maximale Kreditbetrag 100.000 Euro je Wohneinheit. Wer stattdessen EH40 mit QNG-Siegel baut, erhält bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.

Welche Zinssätze gelten aktuell für KfW EH55 und EH40?

Seit dem 02.03.2026 gilt für EH55 ein Zinssatz ab 1,00 % eff. p.a. (bei 10 Jahren Laufzeit und Zinsbindung). Für EH40 mit LCA-Bilanz oder QNG-Siegel beträgt der günstigste Zinssatz ab 0,60 % eff. p.a. Zinssätze sind tagesaktuell und werden bei Antragszusage festgeschrieben.

Muss bei EH55 zwingend eine Baugenehmigung vorliegen?

Ja. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen — ein gestellter, aber noch nicht beschiedener Bauantrag reicht nicht aus. Dies ist laut KfW-Merkblatt 297/298 eine zwingende Voraussetzung für die EH55-Förderstufe.

Kann ich KfW 297/298 mit KfW 300 (Wohneigentum für Familien) kombinieren?

Nein. Pro Wohneinheit ist nur ein KfW-Neubauprogramm möglich. KfW 297/298 und KfW 300 schließen sich für dieselbe Wohneinheit gegenseitig aus. Familien sollten vorab prüfen, welches Programm für sie vorteilhafter ist — KfW 300 bietet für Selbstnutzer mit Kindern und Einkommen unterhalb der Einkommensgrenzen (90.000 € bei einem Kind, +10.000 € je weiterem Kind) oft höhere Kreditbeträge.

KfW 297 KfW 298 Effizienzhaus 55 Klimafreundlicher Neubau Neubauförderung BzA BnD Energieberater
FM
Florian Moellenkamp
Energieberater · Gebäudemesstechnik · seit 2006
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