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32 Begriffe verständlich erklärt

Glossar Energieberatung & Gebäudemesstechnik

Was bedeutet n50, q50, BzA, ΔUWB, EH40? Hier findest du alle Fachbegriffe rund um Blower Door, KfW, QNG und Thermografie kurz und präzise erklärt — mit Verweis auf Normen und Förderprogramme.

🌬 Messtechnik

n50-Wert #

Luftwechselrate bei 50 Pa Druckdifferenz. Standard-Kennzahl für Luftdichtheit.

Der n50-Wert beschreibt, wie oft das Luftvolumen eines Gebäudes pro Stunde komplett ausgetauscht wird, wenn zwischen innen und außen eine Druckdifferenz von 50 Pascal anliegt. Je niedriger, desto dichter. Nach § 26 GEG gelten für Wohngebäude ohne Lüftungsanlage 3,0 h⁻¹, mit Lüftungsanlage 1,5 h⁻¹.

q50-Wert #

Hüllflächen-bezogene Luftdurchlässigkeit bei 50 Pa.

Statt n50 (volumenbezogen) wird bei großen Gebäuden (Volumen über 1.500 m³) der q50-Wert verwendet — Leckage pro m² Hüllfläche bei 50 Pa Druckdifferenz. Einheit m³/(h·m²). Für KfW-Effizienzhäuser gelten je nach Standard 1,0 bis 4,5 m³/(h·m²).

Blower Door Test #

Luftdichtheits-Messverfahren nach DIN EN ISO 9972 mit Über- und Unterdruck.

Ein in die Außentür eingespannter Ventilator erzeugt definierten Über- bzw. Unterdruck im Gebäude. Aus dem Volumenstrom bei 50 Pa wird der n50- oder q50-Wert errechnet. Mit zusätzlicher Leckageortung (Rauch, Anemometer, Thermografie) lassen sich Schwachstellen exakt finden.

Leckageortung #

Aufspüren undichter Stellen mit Rauch, Anemometer oder Thermografie.

Während der Blower Door Test bei Unterdruck läuft, strömt Außenluft durch undichte Stellen. Mit Theaterrauch werden die Strömungen sichtbar, das Anemometer misst Geschwindigkeiten, die Wärmebildkamera zeigt kalte Einströmstellen. Ergebnis: konkrete Fehlerprotokolle mit Foto-Doku.

Thermografie #

Berührungslose Wärmebild-Analyse mit Infrarot-Kamera.

Mit einer kalibrierten Wärmebildkamera (z.B. FLIR) wird die Oberflächentemperatur der Gebäudehülle erfasst. Wärmebrücken, Dämmschäden und Luftleckagen erscheinen als farbige Anomalien. Beste Bedingungen: Außentemperatur unter +5 °C und Innentemperatur 20 °C — ideal in den Wintermonaten.

📐 Normen

DIN EN ISO 9972 #

Norm für die Luftdichtheitsmessung von Gebäuden mittels Differenzdruckverfahren.

Internationale Norm DIN EN ISO 9972:2018-12, Anhang NA (national) für Deutschland. Definiert das Messverfahren mit Ventilator, die Druckdifferenz-Stufen (10 bis 100 Pa), die zulässigen Randbedingungen (Wind, Temperatur) und die Berechnung von n50 und q50. Pflichtgrundlage für alle KfW- und GEG-Nachweise.

DIN V 18599 #

Pflicht-Verfahren zur energetischen Bilanzierung von Gebäuden.

Vornorm DIN V 18599 (Teile 1–12) — die offizielle Berechnungsgrundlage für Energieausweise, GEG-Nachweise und KfW-Förderanträge. Sie bilanziert Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung über Monatsschritte. Komplex genug, dass es ohne spezialisierte Software wie Hottgenroth, ETU, EnEV-XP nicht geht.

DIN 4108 #

Normenreihe Wärmeschutz — Teil 2 (Wärmebrücken), Teil 7 (Luftdichtheit).

Mehrteilige Normenreihe für den Wärmeschutz von Gebäuden. Teil 2 regelt den Mindest- und sommerlichen Wärmeschutz (inkl. Wärmebrücken-Pauschalwert ΔUWB), Teil 7 die Anforderungen an die luftdichte Ebene (Konstruktion und Materialien).

GEG #

Gebäudeenergiegesetz — seit 2020 das deutsche Gesetz zu Energieeffizienz im Gebäudebereich.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 1. November 2020 in Kraft und ersetzt EnEG, EnEV und EEWärmeG. Es regelt energetische Mindestanforderungen für Neubau und Sanierung, Energieausweise, Anforderungen an Heizung/Lüftung und die Pflicht zur Luftdichtheit (§ 26).

🏦 KfW & Förder-Nachweise

BzA #

Bestätigung zum Antrag — KfW-Vorab-Nachweis vor Bauantrag.

Die "Bestätigung zum Antrag" ist ein KfW-Pflichtformular, das ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte (dena-Liste) vor Antragstellung ausfüllt. Sie bestätigt, dass das Vorhaben die geförderte KfW-Stufe technisch erreichen wird. Pflicht für KfW 261, 297, 298.

BnD #

Bestätigung nach Durchführung — KfW-Schlussnachweis nach Bau-Fertigstellung.

Die "Bestätigung nach Durchführung" ist das Pendant zur BzA — sie bestätigt nach Fertigstellung, dass das gebaute Gebäude die geförderte Stufe tatsächlich erreicht. Pflicht für die Auszahlung der KfW-Mittel. Voraussetzungen: durchgeführter Blower Door Test, alle Bauunterlagen, ggf. Energieausweis.

Siehe auch: BzA KfW 261

KfW 261 #

Förder-Kredit BEG Wohngebäude Sanierung — bis 150.000 € pro Wohneinheit.

Das KfW-Programm 261 fördert energetische Sanierungen von Wohngebäuden — als Kredit mit Tilgungszuschuss bis 40 %. Förderbedingung: Effizienzhaus-Stufe 70 oder besser (EE-Klasse, NH-Klasse mit QNG). Fachplanung und Baubegleitung werden zusätzlich mit 50 % gefördert (bis 10.000 € EFH).

KfW 297/298 #

Klimafreundlicher Neubau — bis 100.000 €/WE Kredit (mit QNG bis 150.000 €/WE).

KfW 297 (private Selbstnutzer) und 298 (gewerbliche Investoren) fördern Neubauten mit Effizienzhaus-Stufe 40 und Nachhaltigkeits-Anforderungen. Mit erreichtem QNG-Plus oder QNG-Premium erhöht sich die Kreditsumme auf 150.000 € pro Wohneinheit — interessant für Mietwohnungsbau und § 7b EStG.

EH40 #

Effizienzhaus-Stufe 40 — Neubau-Standard mit 40 % des Referenz-Primärenergiebedarfs.

Effizienzhaus 40 bedeutet: das Gebäude darf maximal 40 % der Primärenergie eines Referenzhauses (nach GEG) verbrauchen, und der bauliche Wärmeschutz muss 55 % des Referenzwerts entsprechen. Standard für die KfW-297/298-Neubauförderung. Mit Photovoltaik wird das oft erreicht.

🌳 QNG & Nachhaltigkeit

QNG #

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude — staatliches Zertifikat für nachhaltigen Neubau.

Das QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) ist ein vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) anerkanntes Siegel. Es wird in zwei Stufen vergeben: QNG-Plus und QNG-Premium. Vergabe erfolgt über akkreditierte Bewertungssysteme wie BNK (Kleinwohnungsbau) oder BNG (Wohnungsbau).

QNG-Plus #

Mittlere QNG-Stufe — Pflicht-Schwellen für CO₂, Primärenergie, Holz-Zertifizierung.

QNG-Plus verlangt: ≤ 24 kg CO₂-Äq./(m²·a) Treibhauspotenzial im Lebenszyklus, ≤ 96 kWh/(m²·a) Primärenergiebedarf, ≥ 70 % FSC/PEFC-zertifiziertes Holz. Zusätzlich: mind. ≥ 50 % der 19 BNK/BNG-Kriterien mit mindestens 7 von 10 Punkten erfüllt.

QNG-Premium #

Höchste QNG-Stufe — strengere Schwellen, ~133 von 190 BNK/BNG-Punkten.

QNG-Premium ist die höchste Stufe: ≤ 20 kg CO₂-Äq./(m²·a), ≤ 64 kWh/(m²·a) Primärenergie, ≥ 85 % FSC/PEFC-Holz, plus durchgehend hohe Bewertung in allen 19 Kriterien. Selten erreicht, oft nur bei Holzbau-Vorhaben mit kompletter Ressourceneffizienz.

Siehe auch: QNG-Plus BiRN

BNK #

Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnungsbau — 1–5 Wohneinheiten.

Das BNK ist das QNG-Bewertungssystem für Ein- bis Fünf-Familien-Häuser. Vergeben vom Bauinstitut für ressourceneffizientes Bauen (BiRN). Bewertet 19 Kriterien in vier Dimensionen: Soziokulturelle Qualität, Ökonomische Qualität, Ökologische Qualität, Prozessqualität. Maximal 190 Punkte.

BNG #

Bewertungssystem Nachhaltiger Gebäudebau — ab 6 Wohneinheiten.

Das BNG ist das QNG-Bewertungssystem für Wohngebäude ab 6 Wohneinheiten und für Nicht-Wohngebäude. Gleiche 19 Kriterien wie BNK, aber etwas anderer Auditor-Aufwand und striktere Anforderungen an Schallschutz, Barrierefreiheit, Brandschutz.

Siehe auch: BNK QNG

BiRN #

Bauinstitut für ressourceneffizientes Bauen — vergibt BNK- und BNG-Zertifikate.

Das BiRN ist eine vom BMWSB akkreditierte Zertifizierungsstelle und verwaltet die Kriteriensteckbriefe (aktuell Version 2.0 vom 15.06.2024). Audits werden durch registrierte BiRN-Auditoren begleitet. Zertifizierungsgebühren: ca. 559–595 € für EFH, 1.495 € + 100 €/WE bei MFH.

Siehe auch: BNK QNG-Plus
Quelle/Mehr: https://bau-irn.com

LCA / Ökobilanz #

Lebenszyklus-Analyse — bewertet CO₂ über die ganze Lebensdauer des Gebäudes.

Die LCA (Life Cycle Assessment) bewertet ein Gebäude über alle Lebensphasen: Herstellung der Baustoffe (Module A1–A5), Nutzung inkl. Energie (B1–B7), Rückbau (C1–C4). Berechnung nach DIN EN 15978 mit der Ökobaudat-Datenbank (BBSR). Pflicht für QNG-Plus und Premium.

Siehe auch: QNG-Plus EPD

EPD #

Environmental Product Declaration — geprüfte Umwelt-Datenblätter für Baustoffe.

Eine EPD (Environmental Product Declaration nach EN 15804) ist ein Datenblatt eines Bauproduktes mit nachgewiesenen Umweltkennwerten: Treibhauspotenzial, Versauerung, Eutrophierung, Primärenergie. Pflichtbasis für die LCA. Hersteller-EPDs werden bevorzugt, sonst werden generische Ökobaudat-Werte verwendet.

💰 Förderung

§ 7b EStG #

Sonder-Abschreibung für Mietwohnungs-Neubau mit Bauantrag bis 31.12.2026.

Der § 7b Einkommensteuergesetz ermöglicht eine Sonder-Abschreibung von 5 % pro Jahr in den ersten 4 Jahren (zusätzlich zur linearen AfA von 2 %) für neue Mietwohnungen mit Bauantrag zwischen 1.1.2023 und 31.12.2026. Voraussetzungen: EH40-Standard und Erreichen des QNG-Plus-Siegels. Erhöhte Bemessungsgrundlage 5.200 €/m² (statt 2.500 € im allgemeinen Programm).

Siehe auch: QNG-Plus EH40

§ 35c EStG #

Steuerermäßigung für energetische Sanierung — 20 % über 3 Jahre.

Der § 35c EStG gewährt eine Steuerermäßigung von 20 % der Sanierungskosten über 3 Jahre (max. 40.000 € pro Objekt). Anerkannt sind u.a. Wärmedämmung, Heizungserneuerung, Fenstertausch — auch die Fachplanung und Baubegleitung sind absetzbar. Voraussetzung: Bestätigung eines anerkannten Energieberaters.

Siehe auch: Energieberatung

BAFA #

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — fördert Energieberatung und Heizungserneuerung.

Die BAFA fördert insbesondere die Energieberatung für Wohngebäude (50 % Zuschuss, max. 1.700 € EFH/ZFH bzw. 8.000 € MFH), den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und Einzelmaßnahmen im Bestand (Heizungstausch, Hülle). Seit 1.4.2025 wird der Zuschuss nicht mehr direkt an den Berater, sondern an den Bauherrn ausgezahlt.

iSFP #

Individueller Sanierungsfahrplan — BAFA-geförderte Roadmap für die Sanierung.

Der iSFP ist ein vom BAFA standardisierter Sanierungsfahrplan, der Schritt für Schritt aufzeigt, wie ein Gebäude über mehrere Jahre energetisch saniert werden kann. Wird vom BAFA mit 50 % bezuschusst (max. 1.700 € EFH, 8.000 € MFH). Wer einen iSFP umsetzt, bekommt bei späteren BEG-Einzelmaßnahmen 5 % iSFP-Bonus zusätzlich.

Siehe auch: BAFA KfW 261

🧱 Bauphysik allgemein

Wärmebrücke #

Bereich der Gebäudehülle mit erhöhtem Wärmeverlust gegenüber der umgebenden Fläche.

Wärmebrücken entstehen an Übergängen zwischen verschiedenen Bauteilen (Fenster-Anschluss, Sockel, Dachkante, Balkon, Decken-Außenwand) oder durch geometrische Sprünge. Sie verursachen lokal niedrige Innen-Oberflächentemperaturen → Schimmelgefahr. Energetisch werden sie mit dem Wärmebrückenzuschlag ΔUWB pauschal oder rechnerisch erfasst.

ΔUWB #

Wärmebrücken-Zuschlag — pauschal 0,10 W/(m²·K), bei vereinfachtem Nachweis 0,05.

Der ΔUWB-Wert (Delta U Wärmebrücke) ist der pauschale Aufschlag auf den mittleren U-Wert der Hüllfläche, um die Wärmebrücken-Verluste pauschal zu berücksichtigen. Standardwert 0,10 W/(m²·K) ohne Detail-Nachweis, 0,05 mit Bewertung nach DIN 4108 Beiblatt 2, weniger nur mit detaillierter Berechnung pro Wärmebrücke.

Hüllfläche #

Summe aller wärmeübertragenden Außenflächen — Außenwand + Dach + Boden + Fenster.

Die Hüllfläche (auch A in der Bilanzierung) ist die Summe aller Flächen, durch die ein Gebäude Wärme an die Außenwelt verliert. Wird brutto gemessen (Außenkanten). Das Verhältnis A/V (Hüllfläche zu Volumen) ist ein Maß für die Kompaktheit — je kleiner, desto energetisch besser.

U-Wert #

Wärmedurchgangskoeffizient — W/(m²·K). Je kleiner, desto besser gedämmt.

Der U-Wert beschreibt, wieviel Wärme pro Sekunde durch 1 m² eines Bauteils strömt, wenn die Temperaturdifferenz 1 Kelvin beträgt. Einheit W/(m²·K). Beispiele: einfach verglastes Fenster 5,8, modernes 3-fach-Glas 0,7. Außenwand KfW 40: ≤ 0,2.

Energieausweis #

Pflicht-Dokument bei Vermietung/Verkauf — Bedarfs- oder Verbrauchsausweis nach GEG.

Nach § 79 GEG muss bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis vorgelegt werden. Es gibt zwei Varianten: Bedarfsausweis (berechnet nach DIN V 18599) und Verbrauchsausweis (basierend auf 3-Jahres-Verbräuchen). Bedarfsausweis ist Pflicht bei jüngeren Gebäuden und Sanierungen.

Primärenergie #

Energie inkl. der Verluste bei Gewinnung und Transport (vor Verbrauch).

Primärenergie umfasst nicht nur die im Gebäude verbrauchte End-Energie, sondern auch die Verluste bei Förderung, Umwandlung und Transport. Energieträger haben unterschiedliche Primärenergie-Faktoren: Strom ~1,8, Erdgas 1,1, Holz 0,2. QNG-Plus verlangt ≤ 96 kWh/(m²·a) nicht-erneuerbare Primärenergie.

Siehe auch: EH40 QNG-Plus